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Rechtliche Fragen
Corona FAQ
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V. hat FAQ zu rechtlichen Fragen in der Corona-Krise entwickelt, die fortlaufend ergänzt werden. Dort werden auch Fragen speziell zur Pflegekinderhilfe beantwortet. https://www.dijuf.de/coronavirus-faq.html#Rubrikpkh
Umgang mit den Eltern/Besuchskontakte
Je nach aktueller Rechtslage in Bund und Ländern in Bezug auf Kontaktbeschränkungen oder Ausgangssperren müssen Umgänge von Pflegekindern mit ihren Eltern angepasst werden, insbesondere bei angeordneter Quarantäne. Wie auch sonst steht das Umgangsbestimmungsrecht dem insoweit Personensorgeberechtigten zu und sollten im gemeinsamen Austausch für die jeweiligen Familien passende, auch kreative und innovative Lösungen gefunden werden, z.B. Videoanruf, E-Mail oder Telefon, ein Treffen zum gemeinsamen Spaziergang im Freien oder im Jugendamt. Der zuständige Pflegekinderdienst/ASD oder Fachberatung eines freien Trägers sollte vermitteln und unterstützen.
- Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. hat Empfehlungen zum Umgang mit Pflegekindern und ihren Familien zusammengestellt. Das Dokument finden Sie hier (Stand 19.05.2020).
- In den FAQ des DIJuF findet sich eine Frage zum Thema Umgang:
https://www.dijuf.de/coronavirus-faq.html#pkhFAQ2 - Das Landesjugendamt Rheinland-Pfalz geht in seinem Rundschreiben differenziert auf unterschiedliche Konstellationen ein wie gerichtliche Umgangsregelung, Quarantäne und Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe.
- Auf Moses Online wurde ein Artikel zum Thema eingestellt, der auf verschiedene Aspekte eingeht:
https://www.moses-online.de/kommentar-umgang-pflegekindern-zeiten-corona - Auf den Seiten des Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft wird unter Punkt 07 Kontakte zwischen Eltern und Kindern/Jugendlichen auch auf die Situation von Pflegefamilien eingegangen:
https://vormundschaft.net/vormundschaft-in-zeiten-der-corona-krise/
Betretungsverbote und Hausrecht
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft stellt unter Punkt 03 Informationen zu Betretungsverboten und Besuchen von Pflegefamilien durch Vormund*innen und Fachkräfte zur Verfügung.
https://vormundschaft.net/vormundschaft-in-zeiten-der-corona-krise/
Entschädigung für Verdienstausfall wegen Kita- und Schulschließung
Auch Pflegeeltern haben Anspruch auf eine Entschädigung wegen Verdienstausfall, wenn sie wegen Schließung von Schule und Kindertagesbetreuung nicht arbeiten können. Dies gilt für Arbeitnehmer*innen und Selbstständige.
§ 56 Abs. 1a S. 3 Infektionsschutzgesetz: „Im Fall, dass das Kind in Vollzeitpflege nach § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in den Haushalt aufgenommen wurde, steht der Anspruch auf Entschädigung anstelle der Sorgeberechtigten den Pflegeeltern zu.“
Erhöhtes Kurzarbeitergeld für Pflegeeltern
Wenn Pflegeeltern das Kindergeld zusteht, zählt das Pflegekind auch als Kind im Sinne des Kurzarbeitergelds und besteht ein Anspruch auf das um 7% erhöhte Kurzarbeitergeld (§ 105, § 149 Nr. 1 SGB III iVm § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
Kinderbonus für Pflegeeltern
Der Kinderbonus in Höhe von 300€ pro Kind, der im September und Oktober 2020 mit dem Kindergeld ausgezahlt werden soll, geht an die Pflegeeltern, wenn diese kindergeldberechtigt sind. Das Besondere ist, dass seitens des Jugendamts keine Verrechnung mit dem Pflegegeld erfolgen darf, der Kinderbonus bleibt den Pflegefamilien somit erhalten (Gesetz zur Nichtanrechnung und Nichtberücksichtigung des Kinderbonus, in Kraft gesetzt über Art. 11 des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes vom 29.06.2020: „Die Einmalbeträge werden weder im Rahmen der Anrechnung nach § 39 Absatz 6 des SGB VIII […] berücksichtigt“).
Hier finden Sie eine Stellungnahme des DIJuF zu einer Fragestellung zur Regelung des Kinderbonus in Bereitschaftspflegefamilien.