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Schwangerschafts(konflikt)beratung

Gemäß § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) hat jede Frau und jeder Mann das Recht auf Information und Beratung zu Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen durch eine hierfür vorgesehene, d.h. staatlich anerkannte und geförderte Beratungsstelle.

Information und Beratung erfolgen kostenlos, auf Wunsch anonym sowie kompetent. Die Beraterinnen und Berater verfügen über eine sozialpädagogische, psychologische oder medizinische Ausbildung. Die Beratungsmöglichkeiten umfassen ein breites Themenspektrum. Dieses reicht von Fragen rund um Sexualität und Verhütung über Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft und Pränataldiagnostik, die Geburtsvorbereitung bis hin zu finanziellen und sozialen Hilfen, Rechtsfragen oder auch Problemen in der Paarbeziehung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien. Ausführlichere Informationen zum Beratungsauftrag und den darin enthaltenen Möglichkeiten finden sich unter familienplanung.de, einer Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Information und Beratung können auf unterschiedlichen Wegen erfolgen – im persönlichen Gespräch, telefonisch oder online via Kontaktformular, Einzel- oder Gruppenchat. Detailliertere Informationen hierzu gibt es ebenfalls auf dieser Seite. Insbesondere die telefonische und die Online-Beratung können gewissermaßen „in gewohnten Bahnen“ auch in Zeiten von Corona weiterlaufen.

Eine Frage, die sich für Frauen in einer Schwangerschaftskonfliktsituation stellt, ist, wie sie fristgerecht die notwendige Beratung erreichen. Denn die Schwangerschaftskonfliktberatung durch eine dafür anerkannte Beratungsstelle oder Arztpraxis ist verpflichtend und nur dort erhalten die Frauen den Beratungsschein, der für einen Schwangerschaftsabbruch gesetzlich vorgeschrieben ist. Unter familienplanung.de heißt es hierzu:

„Aufgrund der Corona-Pandemie kann es sein, dass Beratungsstellen nur noch eingeschränkt arbeiten können. In den meisten Bundesländern ist derzeit eine Schwangerschaftskonfliktberatung über digitale Medien oder per Telefon möglich. Der Beratungsschein wird dann ausnahmsweise per Post oder Bote zugeschickt, in manchen Bundesländern kann er auch gefaxt oder gemailt werden. Erkundigen Sie sich vorab telefonisch oder per E-Mail bei Beratungsstellen in Ihrer Nähe, wie die Regelungen und Schutzmaßnahmen vor Ort sind. Dies ist besonders dann wichtig, wenn Sie Symptome einer Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus haben und/oder unter Quarantäne stehen.“

(Quelle: https://www.familienplanung.de/beratung/beratungsarten/#c62701 (24.04.2020))

Tools und Werkzeuge:

  • Der Paritätische: Geschlechtliche Vielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe - inter* und trans*Kinder und Jugendliche
    „Das Interesse und der Beratungsbedarf an und zu Inter*- und Trans*-Themen nimmt zu, gleichzeitig fehlt es vielen Fachkräften häufig noch an Wissen, Sensibilität und praktischem Know-how, die Themen im Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern kompetent zu vermitteln und sie angemessen zu unterstützen. Dies hat uns veranlasst, zusammen mit Expert*innen eine Broschürenreihe zu inter* und trans*Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe zu schreiben. Die drei Broschüren beziehen sich auf Kinder in den Altersgruppen 0-6 und 6-12 sowie auf Jugendliche mit Inter*- bzw. Trans*-Identität und ihre spezifischen Bedarfe in den unterschiedlichen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, angefangen bei den Schwangerschaftsberatungsstellen, den Kindertageseinrichtungen, über die Jugendsozialarbeit bis zu stationären Wohnangeboten.“
    ​​​​​​​​​​​​​​Hier geht es zu den jeweiligen Broschüren (letzter Aufruf am 14.12.2021).
    ​​​​​​​
  • Eine Datenbank mit Suchfunktion zu einer Beratungsstelle findet sich hier:
    https://www.familienplanung.de/no_cache/beratung/beratungsstelle-finden/ (24.04.2020)
     
  • Für Schwangere in Not gibt es außerdem beim Hilfetelefon Schwangere in Not die Möglichkeit hier nach Rat und Hilfe zu fragen: Hilfetelefon Schwangere in Not;
    Telefon: 0800 40 40 020
     
  • Online-Beratungsangebote für Schwangere und Eltern
    In Kooperation mit dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) bietet die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) spezielle Online-Beratungsangebote für Schwangere und Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahren an. Die neuen Angebote stellen während der Corona-Pandemie zusätzliche Möglichkeiten für Mütter und Väter dar, sich ortsunabhängig auszutauschen und individuell beraten zu lassen. Die Online-Beratung ist anonym und kostenlos.
    „Hier sind Sie richtig bei kleinen und großen Sorgen rund um die Erziehung Ihrer Kinder. Ob Fragen zu den ganz Kleinen, Schulprobleme, Stress in der Pubertät oder aber Veränderungen in der Familie: Hier finden Sie professionelle Erziehungsberatung und Austausch mit vielen anderen Eltern.“
    Ratsuchende können zwischen Forum,Gruppenchat, Mailberatung und Einzelchat wählen (zuletzt aufgerufen am 06.04.2021).
     
  • Onlineportal Sex und Recht
    Der Landesverband donum vitae NRW e.V. bietet mit seiner neuen Microsite „Sex und Recht - Dinge die du wissen solltest…“ Jugendlichen und Heranwachsenden ein Informationsportal rund um Sexualität, klärt Begrifflichkeiten und gesetzliche Regelungen. Auch für Eltern, Lehrkräfte oder Fachkräfte gibt die Seite vielfältige Informationen. Die einfach aufgebaute Website bietet umfangreiche Möglichkeiten, sich in fünf Sprachen (Deutsch, Arabisch, Englisch, Französisch und einfache Sprache) rund um das Thema Sexualität und Rechte zu informieren. Denn nur durch Aufklärung und Wissen können Jugendliche und Heranwachsende in ihrer sexuellen Selbstbestimmung gestärkt und unterstützt werden. Die Seite finden Sie hier.